Der Gemeindekirchenrat kann laut unserer Gemeindeordnung aus maximal 10 Personen bestehen. 6 Mitglieder müssen von der jährlich stattfindenden Gemeindeversammlung gewählt werden, drei Weitere kann der Gemeindekirchenrat selbst mit 2/3–Mehrheit berufen, wobei die Berufung von der nächsten Gemeindeversammlung bestätigt werden muss, und das 10. Mitglied ist die Pfarrerin bzw. der Pfarrer. Den Vorsitz soll laut Gemeindeordnung nicht der Pfarrer innehaben, damit sich Aufgaben besser verteilen und absprechen lassen. Den Vorsitz kann der Gemeindekirchenrat selbst wählen, ebenso Schatzmeister und stellvertretenden Vorsitz.
Der aktuelle Gemeindekirchenrat wurde am 19.4.2026 für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt:
- Martin Niemann
- Claudia Lingscheid
- Simone Proske
- Christian Erhard
- Lennart Wilke
- Astrid Siegmund-Breivik
- Pfarrer Lutz Tietje
