Der Gemeindekirchenrat kann laut unserer Gemeindeordnung aus maximal 10 Personen bestehen. 6 Mitglieder müssen von der jährlich stattfindenden Gemeindeversammlung gewählt werden, drei Weitere kann der Gemeindekirchenrat selbst mit 2/3–Mehrheit berufen, wobei die Berufung von der nächsten Gemeindeversammlung bestätigt werden muss, und das 10. Mitglied ist die Pfarrerin bzw. der Pfarrer. Den Vorsitz soll laut Gemeindeordnung nicht der Pfarrer innehaben, damit sich Aufgaben besser verteilen und absprechen lassen. Den Vorsitz kann der Gemeindekirchenrat selbst wählen, ebenso Schatzmeister und stellvertretenden Vorsitz.
- Martin Niemann (Vorsitzender)
- Claudia Lingscheid (stellvertretende Vorsitzende)
- Christine Höffgen (Schatzmeisterin)
- Christian Erhard
- Jochen Schirdewahn
- Astrid Siegmund-Breivik
- Pfarrer Lutz Tietje